Stalker erleidet Schiffbruch

Vor einigen Jahren hing sich ein Typ an meine Berufsstalker, stahl meine Identität, legte mit meinen Daten Accounts an und sorgte dafür, dass ich, Klaus Engelbertz, in verschiedenen Internetforen rausgeschmissen wurde. Er baute eine Webseite, die so aussah, als hätte ich sie gegen ihn selbst gemacht und verklagte mich daraufhin auf Unterlassung und Schadenersatz.

Er klagte auf Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung gegen Zahlung von 250.000€ und auf Schadenersatz von 5.000€.

Wie alle anderen Stalker auch, ist dieser ebenfalls Hartz IV Empfänger. Er erklärte, eine Rechtschutzversicherung zu besitzen, die aber auf den Namen einer Frau lief.

Auf meine Widerklage erklärte er jedoch, er müsse Prozesskostenhilfe beantragen, da er als Hartz IV Empfänger sich die Gerichtskosten nicht leisten könnte.

Zudem erklärte er dem Gericht gegenüber, warum er selbst zu keiner der zahlreichen Gerichtsverhandlungen kommen konnte – er sei allein

erziehender Vater.

Damit kippte dann schon seine Schadenersatzforderung vor Gericht, konnte er doch nicht erklären, wie ihm 5.000€ Schaden in seiner angeblichen Firma entstehen können, wo er doch von Hartz IV lebt.Wobei die Arge diese Forderung auch sehr interessant findet.

Letzte Woche ist dann endlich nach 2 Jahren, 11 Verhandlungstagen und 3 verschiedenen Richtern das Urteil ergangen. Klage abgewiesen.

Begründung: Er konnte keinen seiner Vorwürfe auch nur ansatzweise beweisen.

Bleibt für ihn nur zu hoffen, dass er wirklich eine Rechtschutzversicherung hat. Denn nun wird es teuer für ihn. Anwaltskosten von über 3.000€, meine Kosten für die ganzen Anreisen zu den Verhandlungen und die Gerichtskosten. Da kommen schon gut und gern um 10.000€ zusammen.

Da zeigt sich, egal wie lange es dauert, irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo jeder Stalker zur Kasse gebeten wird.

Darauf jetzt eine schöne Tasse Kaffee.

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